Haben Sie schon einmal eine negative Facebook-Bewertung erhalten? Einige meiner Kunden sind Gastronomen. Die kennen das allesamt: Ein Gast bestellt eine Cola ohne Eiswürfel, erhält aber dann versehentlich doch einen im Getränk. Der Gast zückt sein Smartphone und stellt umgehend eine 1-Sterne-Bewertung bei Facebook ein.
Mal abgesehen davon, dass viele Gäste tatsächlich nur einen oder fünf Sterne kennen, also Schwarzweißmalerei betreiben und die feinen Zwischentöne völlig ignorieren, ist dieser komplett überzogene eine Stern hochgradig ärgerlich. Denn er senkt das Vertrauen in Ihr Unternehmen.
Oder es kommt zu komplett willkürlichen schlechten Bewertungen. Dazu fragt Erhan aus München:
Mein Restaurant hat in nur wenigen Tagen ganz plötzlich eine Menge schlechter Bewertungen bei Facebook erhalten. Bevor das losging hatte ich vier Sterne, jetzt habe ich nur noch zwei! Die Bewertungen haben immer nur einen Stern, aber es steht nur selten etwas wie »ekliges Essen« oder »beschissener Service« dabei. Die Bewertungen scheinen aus dem Umfeld einer Küchenhilfe zu stammen, die Geld gestohlen hat und darum fristlos entlassen worden ist. Wie kann ich mich dagegen wehren?
Das Problem bei Rezensionen bei sozialen Netzwerken wie Facebook, Yelp oder Tripadvisor ist: Zufriedene Gäste schreiben tendenziell selten eine Bewertung; wer hingegen unzufrieden ist, der möchte gerne weitere potenzielle Kunden »warnen« und ist daher eher bereit, Zeit in einen kleinen Bericht zu investieren. Wenn es nur darum geht, Sternchen zu geben statt ausführlich zu beschreiben, ist der Klick noch schneller gemacht.
Grundsätzlich muss man die eine oder andere schlechte Bewertung aushalten, auch wenn man sie ungerechtfertigt findet. Denn die freie Meinungsäußerung ist ein höher zu bewertendes Gut als wirtschaftlicher Erfolg. Wenn wirklich schlimme Rezensionen vorhanden sind, können Seiten-Administratoren bei Facebook die Bewertung zwar nicht löschen, aber immerhin einen »Melden«-Button nutzen, um die missbräuchliche Nutzung der Review-Funktion an Facebook zu melden. Doch meiner Erfahrung nach ignoriert Facebook diese Meldungen. Die schlechten Reviews bleiben. Gleiches gilt bei anderen Bewertungsportalen wie Yelp und Tripadvisor; die diesbezüglich krude Geschäftspolitik von Yelp ist sogar schon durch die Tagespresse gegangen (zum Beispiel hier, hier oder hier). Yelp hat sich auch nicht sonderlich geschickt angestellt, als es den Mitbewerber Qype übernommen hat.
Was Erhan hier allerdings erlebt, ist ein Extremfall und muss gesondert betrachtet werden. Denn hier geht es nicht darum, dass tatsächlich ein Gast unzufrieden war und die Bewertung unsachlich war. Hier scheint jemand aus Rachegelüsten heraus Rufschädigung betreiben zu wollen. Und Verleumdung und üble Nachrede sind Straftaten. Erhan sollte daher einen Anwalt für Medienrecht konsultieren und überlegen, ob er Anzeige erstattet.
Wenn die Bewertung schlecht ist
Eins vorweg: Kaufen Sie keine Rezensionen. Das merkt man sofort. Und es ist ebenso falsch wie Facebook-Fans zu kaufen. Bitten Sie stattdessen lieber Ihre zufriedenen Kunden um Bewertungen auf den Plattformen (Achtung: Zum Beispiel Yelp verbietet das).
Ich habe einmal einen Pizzabringdienst mit drei von fünf Sternen bei einem Lieferportal bewertet. Keine zehn Minuten später rief der Inhaber an, entschuldigte sich dafür, dass er meine Ansprüche nicht hat erfüllen können, fragte, was falsch gelaufen war und wie er besser werden könne. Wir sprachen fünf Minuten am Telefon und am nächsten Tag lieferte er mir dieselbe Pizza noch einmal – diesmal war sie warm und mit allen gewünschten Zutaten belegt. Und sie war verflixt lecker. Dafür gab es dann gleich fünf Sterne im Portal. Und ich bestelle noch heute regelmäßig bei ihm.
Lernen Sie daraus: Wenn Ihr Restaurant plötzlich übermäßig negative Kritik erfährt, schließen Sie zunächst einmal aus, dass der Fehler bei Ihnen liegt. Bei neuem Küchenpersonal kann es zum Beispiel sein, dass es schlicht und ergreifend die Erwartungen Ihrer Gäste nicht erfüllt und Ihre Küche tatsächlich das gewohnte Niveau verlassen hat ist. Das wäre ein berechtigter Kritikpunkt. Und Sie müssten etwas ändern. Treten Sie aktiv in den Dialog mit den Kritikern. Fragen Sie, was Sie besser machen können, versprechen Sie Abhilfe – und liefern Sie dann auch! Kehren Sie dann zum Kritiker zurück und bitten Sie ihn, dass er seine Erfahrungen noch einmal überprüfen möge.
Stellen Sie hingegen fest, dass Ihnen jemand gezielt mit einer Vielzahl schlechter Bewertungen schaden will, konsultieren Sie am besten sofort einen Fachanwalt und erstatten Sie Anzeige.
Update 3. Juli 2015: Der Bundesgerichtshof hat sich jüngst mit dem Fall anonymer Bewertungen beschäftigt. Ein interessanter Fall mit einem noch interessanteren Urteil – machen Sie sich aufgrund dieses Urteils darauf gefasst, dass Sie schlechte Bewertungen kaum noch werden löschen lassen können.
Update 11. August 2016: Das Bundesverfassungsgericht hat wenig überraschend geurteilt, dass das Recht auf Meinungsäußerung höher als die finanziellen Interessen eines Unternehmens zu bewerten sind (hier bei e-recht24.de). Wenn also eine Bewertung der Wahrheit entspricht, können Sie so zumindest juristisch nichts dagegen unternehmen.
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Der letzte Satz ist (Gott sei Dank!) falsch. Der BGH (Urteil vom 1. Juli 2014 – VI ZR 345/13) hat lediglich den Auskunftsanspruch verneint. Der Portalbetreiber wurde vom OLG zur Löschung verurteilt. Dieses zweitinstanzliche Urteil wurde überhaupt nicht angegriffen, was auch aussichtslos gewesen wäre.
Ich hatte das selbe Problem. Ich erhielt auf meiner Facebook Firmenseite schlechte Bewertungen. Es war deutlich zu erkennen, dass die Bewertungen aus einem Fake-Account stammen. Jemand wollte sich bestimmt bei mir rechen oder es war ein Mitbewerber. Für mich ist es zu aufwendig jedes Mal meinen Anwalt zu schalten. Deswegen habe ich nach einer Lösung gesucht und tatsächlich eine gefunden – ein Bewertungsservice Namens Best in Test.eu Dort hat man die Möglichkeit die Standart Facebook Bewertungsreiter (Tabs) mit den Bewertungen, die ich mithilfe von Best in Test erhielt zu ersetzen. Das Beste ist, dass ich jetzt meine Kunden selbst zur Bewertung einlade. Somit bin ich mir sicher, dass mir kein „Spaßvogel“ und keine Mitbewerber was antun können. Die restlichen Plattformen sind mir egal. Gruß Peter v.D